Mitteilung des Vorstandes

Liebe Sportfreunde,

die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus lassen es zu, den Sportplatz ab 18.05.2020 wieder zu nutzen. Und auch die Gemeindeverwaltung Steina hat entsprechende Maßnahmen vollzogen.

Dafür gelten folgende Auflagen:

Folgende Richtlinien sind einzuhalten:

Allgemeinverfügung:

Hygieneregeln für öffentliche Toiletten sowie Sanitäranlagen auf Campingplätzen

  • Um die Abstandsregelungen der Nutzer untereinander einhalten zu können, sind Hinweise anzubringen, wie viele Personen maximal in den Sanitärräumen zulässig sind. Auf die Abstandsregelung vor den Sanitärräumen ist hinzuweisen. Abstandsmarkierungen auf dem Boden analog der Handhabung in Supermärkten könnten als Orientierung hilfreich sein.
  • Wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Personal und Nutzer erforderlich. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist von den Nutzern mitzubringen.
  • Es müssen ausreichend geeignete Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) vorhanden sein, ausgerüstet mit Flüssigseife. Bringen die Nutzer keine eigenen Handtücher mit, sind zum Abtrocknen Einmalhandtücher optimal. Die Behälter zur Aufnahme der Einmalhandtücher sind mit reißfesten Müllsäcken auszukleiden und regelmäßig zu leeren.
  • Die Nutzer sind anzuhalten, die Hände nach der Nutzung der Sanitäranlage zu waschen.
  • Hygieneregeln für Außensportstätten
  • Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Bei Sportstätten im Freien dürfen nicht mehr als eine Person pro 20 m² Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten.
  • Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
  • Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife, zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, könnten aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
  • Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4 km / h ungefähr 5 m und für Läufer mit 14,4 km / h ca. 10 m.
  • Enge Bereiche sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden

Zusammengefasst bedeutet das:

  1. Es dürfen nur Außensportstätten genutzt werden.
  2. Personen mit erhöhter Körpertemperatur oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  3. Pro Person ist eine Nutzungsfläche von 20 m² erforderlich.
  4. Der Mindestabstand von 1,5 – 2 m ist jederzeit einzuhalten.
  5. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt.
  6. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren.
  7. Fahrgemeinschaften sind zu vermeiden.
  8. Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.
  9. Vereinsheime, Gemeinschaftsräume, Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
  10. Die Toilettennutzung ist unter Beachtung der Festlegungen des Rechtsträgers und des zuständigen Gesundheitsamtes zu gewährleisten.
  11. Möglichkeiten zum Händewaschen müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Selbst mitgebrachte Handtücher dürfen benutzt werden.
  12. Enge Bereiche bzw. Zugänge sind so umzugestalten, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  13. Das Training wird von den Trainern/innen ins ausliegende Nutzungshandbuch eingetragen (liegt im oberen Gang zur Toilette).
  14. Die Trainer/innen erfassen alle Teilnehmer/innen mit telefonischer Erreichbarkeit, die am Training teilgenommen haben. Diese Daten sind vier Wochen aufzubewahren.
  15. Die Einhaltung dieser Maßnahmen ist zwingend erforderlich.
  16. Die Durchführung des Trainings durch die Trainer/innen und die Teilnahme am Training ist freiwillig.
  17. Die Trainer/innen informieren die Sportler vor jeder Übungsstunde über die entsprechenden Maßnahmen und deren zwingender Einhaltung.

Über Änderungen der Maßnahmen bzw. Neuigkeiten werden wir euch zeitnah informieren. Sollten noch offene Fragen sein, meldet euch bitte bei Carsta oder Dorit.

Steina, den 14.05.2020

Vorstand des SV Steina 1885 e.V.