Der SV Steina 1885 e.V. lädt auch im Jahr 2026 wieder herzlich zum traditionellen Schwedensteinlauf ein!
Am Samstag, den 27. Juni 2026, erwarten euch abwechslungsreiche Laufstrecken rund um den Schwedenstein – von der Bambini-Runde bis hin zur anspruchsvollen 10-km-Strecke.
Freut euch auf Sport, Gemeinschaft und Bewegung in schöner Naturkulisse. Ob Kinderlauf, Walking oder Laufstrecke für ambitionierte Sportlerinnen und Sportler – beim Schwedensteinlauf ist für jede Alters- und Fitnessklasse etwas dabei.
Alle Teilnehmenden erhalten eine Urkunde, Kinder zusätzlich eine Medaille. Für Verpflegung sowie Umkleide- und Waschmöglichkeiten ist selbstverständlich gesorgt.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Besucher in Steina!
Versicherung & Haftungsausschluss
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung jeglicher Art wird vom Veranstalter nicht übernommen. Dies gilt sowohl für Unfälle, Stürze als auch für mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen,
sowie für Personenschäden. Der Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf sämtliche Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, sowie sonstige Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Veranstaltung bedient.
Mit Entgegennahme der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass bezüglich seiner Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Regelungen. Bei Regelverstoß (beispielsweise Abkürzung der Strecke oder grob unsportliches Verhalten) wird der Teilnehmer disqualifiziert.
Der Teilnehmer ist mit der Nutzung der bei der Anmeldung angegebenen Daten und der Erstellung von Fotos und Filmaufnahmen im Rahmen der Berichterstattung und zur Werbung ohne Ansprüche auf eine Vergütung einverstanden. Die Richtigkeit der angegebenen Daten wird durch den Teilnehmer bestätigt.
Unvermeidbare Änderungen bezüglich des geplanten Streckenverlaufs behält sich der Veranstalter eventuell auch kurzfristig vor.
Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühr, wenn Teilnehmer zur gemeldeten Veranstaltung nicht antreten oder auch vorher die Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter erklären. Die Anmeldung ist verbindlich und deren Rücknahme gleich aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Die Startgebühr ist in jedem Fall mit der Anmeldung zu zahlen und kann nicht zurückgefordert werden. Eine Rückerstattung der Startgebühr entfällt auch bei Ausfall der gesamten Veranstaltung durch höhere Gewalt.

